Haftungsausschluss

„Durch die Annahme eines Auftrages verpflichtet sich der Beauftragte, die ihm übertragenen Geschäfte oder Dienste vertragsgemäss zu besorgen.“ (OR 394 Abs. 1) 

Versicherung ist Teil des Teilnehmers explizit bei Outdoor Kurstagen. Es gelten unsere AGB, sollten diese schlechter sein als das Schweizerische OR, tritt automatisch das OR Vertragsrecht ein.